Rechtsprechung
LG Berlin, 05.06.2013 - 18 S 104/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Fristlose/fristgemäße Kündigung wegen Zahlungsverzugs; ständige unpünktliche Mietzahlung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Miete drei Mal hintereinander zu spät bezahlt: Kündigung wirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 27.02.2013 - 214 C 257/12
- LG Berlin, 05.06.2013 - 18 S 104/13
- LG Berlin, 05.07.2013 - 18 S 104/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.09.2011 - VIII ZR 301/10
Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine …
Auszug aus LG Berlin, 05.06.2013 - 18 S 104/13
Jedenfalls aber verleiht eine weitere unpünktliche Zahlung durch den Beklagten für den Monat Juli 2012 nach Zugang der "Zahlungserinnerung" der Pflichtverletzung zusätzliches Gewicht Grundsätzlich ist eine unpünktliche Zahlung in drei Terminen und einem weiteren nach einer Abmahnung ausreichend, eine Kündigung nach § 573 BGB zu begründen (BGH Urt.v. 14.09.2011-VIII ZR 301/10).Den Beklagten trifft bezüglich der ständigen unpünktlichen Zahlung auch ein Verschulden.